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Häsler-Moser Advokatur Notariat in Lyss

Advokatur

Prozessuale Vertretung

Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten.

Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten.

Beratende Tätigkeit

Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf.

Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden.

Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht

Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus.

Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen.

Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde.

 

Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat in Lyss

Gebühren und Honorare

Das Honorar des Anwalts bemisst sich nach der Vereinbarung mit dem Klienten (Art. 40 des kantonalen Anwaltsgesetzes, KAG). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar.

Die anwaltlichen Dienstleistungen werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Die Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.